Warum eine Maklervereinbarung abschließen?
Maklervereinbarung
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, steht vor der Entscheidung, ob er mehrere Makler beauftragt oder sich für einen exklusiven Maklervertrag entscheidet. Ein Makler-Alleinauftrag bietet dabei einige Vorteile, da ein einziger Immobilienmakler als zentraler Ansprechpartner sowohl für die Eigentümer als auch potenzielle Kaufinteressenten fungiert und dadurch erheblich mehr Zeit in das Projekt zu investieren bereit ist.

Mit einem exklusiven Vertrag verpflichtet sich der Makler zu intensiven Bemühungen, um den Verkauf der Immobilie erfolgreich abzuschließen. Dazu gehören unter anderem professionelle Werbemaßnahmen, die der Makler auf eigene Kosten durchführt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Eigentümer, keine weiteren Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler bringt bei einem Alleinauftrag sein Fachwissen, sein Netzwerk und seine Marktkenntnisse vollumfänglich für den Verkauf ein.
Unterschiede zum allgemeinen Maklervertrag
Bei einem allgemeinen Maklervertrag besteht keine Verpflichtung für den Makler, besondere Aktivitäten zu unternehmen. Er kann einfach abwarten, bis sich zufällig ein Käufer meldet. Daher ist der Einsatz bei einem allgemeinen Vertrag leider sehr viel geringer, da der Makler das Risiko hat, Zeit und Geld umsonst zu investieren.
Ein weiteres Risiko bei mehreren Maklern ist, dass die Immobilie “zu Tode angeboten” wird. Wenn das gleiche Objekt mehrfach im Internet zu unterschiedlichen Preisen erscheint, wirkt es unseriös und schreckt potenzielle Käufer ab. Erfahrungen zeigen, dass Immobilien, die zu oft oder gleichzeitig von verschiedenen Maklern angeboten werden, schwerer zu verkaufen sind.
Wichtige Bestandteile eines Makleralleinauftrags:
Ein Makler-Alleinauftrag sollte die folgenden Punkte enthalten:
- Schriftform: Der Vertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wichtigen Daten zu Eigentümer, Makler und Immobilie festhalten.
- Zentraler Ansprechpartner: Ein zentraler Makler vermeidet Doppelvermarktung und sorgt für ein einheitliches und professionelles Auftreten. Außerdem verpflichtet sich der beauftragte Makler zu umfangreicheren Dienstleistungen.
Rechtlicher Aspekt
Sollte es trotz anderer Umstände zu einem Verkauf kommen, hat der Makler ein Anrecht auf die vereinbarte Provision. Gerichte erkennen an, dass Käufer und Verkäufer ohne die Vermittlung des Maklers in der Regel nicht zueinander gefunden hätten.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Anruf genügt: 06181 – 26 26 0 !!